Regulatorik ist der Kostentreiber im Bankenbereich seit der Finanzkriese.

Dieser Artikel beantwortet folgende Fragen:

a) Was kommt noch auf die Banken zu?
b) Wo liegen die Ursachen für die Flut an Arbeit?
c) Freelancer oder große Unternehmensberatungen?

 

 

In den meisten Banken existieren trotz BCBS 239-Anforderungen noch keine zentralen Risiko-Datenhaushalte.

In den meisten Banken werden Meldungen an die Bundesbank mit Zielrichtung EBA, EZB, ESMA oder an die Finanzbehörden von verschiedenen Bereichen abgegeben.
Zwar existieren Meldewesen-Systeme wie ABACUS oder BAIS in den Instituten, jedoch laufen hierüber primär die CorepLE und Mio-Meldungen, Liqui und Solva und nur zum Teil AnaCredit (die Herausforderungen für die ABACUS-Anwender und die Zeithorizonte für ABACUS360 sind bekannt) und es gibt unterschiedliche Lösungen für FinRep aufgrund der Konzern-Konsolidierungsfunktionen, die hier erforderlich sind.
Meldungen für EMIR, MiFiD II / MiFiR und die Datenweiterleitungen und Berichte zur Nachhandelstransparenz kommen z. T. aus neu erstellten Anwendungen.
Die Geldmarktstatistik oder die Statistiken über Investmentvermögen (früher: Depotstatistik) laufen oft separat über die Handelsbereiche. Zahlungsverkehrsstatistik nach AWV erstellt der Bereich Payments und die Offenlegungsberichte in der Regel der Bilanzbereich basierend auf dem Grundgerüst von ABACUS/BAIS ergänzt um manuelle Angaben.

Und die weiteren gefühlt 30-40 Meldungen, die regelmäßig oder ad-hock abzugeben sind, werden nur zu verschwindend geringen Teilen über die Standard-Meldewesen-Software erstellt.

Hinzu kommen manuelle Anpassungen an den Datenbeständen, die dazu führen, dass die Meldungen keine synchronisierten Zahlen mehr aufweisen. Das führt zunehmend häufiger zu Rückfragen der Aufsicht wegen nicht erklärter Abweichungen bei den "Cross Validierungen", also dem Abgleich der theoretisch identisch lautenden Zahlen zwischen den verschiedenen Meldungen.

Ein Blick in die Berichte der großen Beratungsfirmen sprechen hier eine sehr deutliche Sprache und die angekündigten Prüfungsschwerpunkte im SREP-Prozess für 2018 sowie die MARisk II-Novelle und die BAIT (Bankaufsichtliche Anforderung an die IT) von Nov.2017 bestätigen dies.

Was kommt also noch auf die Institute zu?

Alles, was geeignet ist diese Forderung aus der BASEL III-Verordnung umzusetzen.

  (VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Juni 2013
über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012):
 
 

TZ 32: Vor dem Hintergrund der verheerenden Auswirkungen der letzten Finanzkrise bestehen die allgemeinen Ziele dieser Verordnung darin, wirtschaftlich nützliche Banktätigkeiten zu fördern, die dem allgemeinen Interesse dienen, und untragbare Finanzspekulationen, die keinen echten Mehrwert erzeugen, zurückzudrängen. Dazu bedarf es einer umfassenden Reform der Art und Weise, in der Ersparnisse in Richtung produktiver Anlagen geleitet werden. (...)

 

 

Zunächst kamen seit 2012/13 mit BASEL III, der CRR und BCBS sehr konkrete Anforderungen, die sich nicht auf Meldungen, sondern primär auf bankinterne Prozesse, Datenhaltung, Risikosteuerung, NPL-Strategien und Governance bezogen. Nebenbei spielt auch das Eigenkapital eine Rolle, aber der Fokus liegt inzwischen deutlich auf den anderen Aspekten. Dies wurde bislang aber wenig beachtet, da in alter Tradition davon ausgegangen wurde, dass die Aufsicht und Bundesbank lediglich die Zahlen prüfen und nur ganz ab und zu einmal eine §44 KWG-Prüfung erfolgt.

Wer aber die Anforderungen aus BASEL IV, CRR II, BCBS 239, dem SREP und den Vorgaben für den EBA-Stresstest 2018 richtig liest, wird erkennen, dass die Aufsicht sich nicht mehr mit Meldungen von Zahlen begnügt. Die Aufsicht von früher ist einer modernen Bankenaufsicht im Stile der EZB/EBA und des FSB gewichen.

Wo liegen die Ursachen für diese Flut an Vorgaben?

Das wird jedes Institut für sich selbst am besten einschätzen können.
Bei den meisten dürfte es primär an fehlenden zentralen Datenhaushalten und dezentral sowie individuell erstellten Meldungen liegen.
Und es liegt an einem internen Risk-Reporting, das oftmals nur quartalsweise und mit 15-20 Tagen Zeitversatz erstellt wird und sehr häufig nicht synchron läuft, zu den gemeldeten aufsichtsrechtlichen Reports. D.h., interne und externe Zahlen weichen voneinander ab, eine Überleitungsrechnung existiert nur in den wenigsten Fällen und das Meldewesen läuft entkoppelt von der Risikosteuerung.

All diese Abweichungen und die bisher fehlende Messbarkeit bzgl. der Qualität der Daten führt jetzt zu einem extremen Nachholbedarf bei der Prozess-Geschwindigkeit, der Sicherstellung der Qualität risikorelevanter Daten und Verarbeitungsprozesse und der Verfügbarmachung dieser Daten für alle Meldungen gleichermaßen in mindestens monatlichem Rhythmus, eigentlich täglich.

 

Freelancer oder große Unternehmensberatungen?

Natürlich werden Sie für die Erstellung von Rahmenwerken und Grobkonzepten eine der großen oder mittelgroßen Wirtschaftsberatungshäuser um Unterstützung bitten. Dies allein schon deswegen, damit die Rahmenwerke der Aufsicht vertraut erscheinen und die Prüfung nicht schon im ersten Schritt Gründe für kritische Anmerkungen findet.

Bei der tatsächlichen Umsetzung der inhaltlichen Themen, werden Sie jedoch als Einzelperson funktionierende Generalisten mit Schwerpunkt-Expertise brauchen, die Banken- und Produkterfahrung haben. Personen, die einem Datensatz aufgrund der Feldausprägungen ansehen, ob es sich um ein Derivat oder eine Konsortialfinanzierung handelt und dabei wissen, wie diese Produkte verbucht werden müssen, welche CRR-Anrechnung sie besitzen, welche Risiko-Entlastung eine Sicherheit bringt und vieles vieles mehr, was Sie von einem noch so engagierten und gut ausgebildeten Jungberater nicht erwarten können, denn dazu fehlen 20 Jahre Erfahrung.

 

Ab diesem Punkt bin ich für Sie da.

 

 


... und wenn Sie inzwischen den Überblick über all die Verordnungen, Meldungen und Gesetze verloren haben, sprechen Sie mich gerne an. Es benötigt ca. 2-3 Stunden an querschnittlicher Überblicks-Schulung. Danach sollte wieder eine Struktur in der Regulatorik erkennbar sein.